"Wir werden über Gerichte bekannt — eine professionelle Website brauchen wir nicht."
Insolvenzgerichte führen Bestellerlisten und prüfen bei der Auswahl zunehmend auch die digitale Präsenz. Ein veralteter oder spärlicher Webauftritt signalisiert eingeschränkte Kapazität und mangelnde Professionalität — bevor Sie überhaupt das erste Gespräch führen.





